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Antrag auf Strafbefehl wegen Volksverhetzung abgelehnt

§ 130 Strafgesetzbuch

Ein AfD-Mitglied sollte als Volksverhetzer zur Belustigung aller durchs Dorf getrieben werden. Ein mutiger Richter machte bei diesem Spiel nicht mit.

Strafbefehle werden von der Staatsanwaltschaft geschrieben und müssen von einem Richter unterschrieben werden. Das passiert tausendfach jede Woche, wie am Fließband. Es ist also schon was besonderes, wenn ein Richter von sich aus die Unterschrift verweigert. Hut ab!

Den Beschluss habe ich für Sie zur Dokumentation hochgeladen und bereitgestellt:

Antrag auf Strafbefehl bei Volksverhetzung abgelehnt

Antrag auf Strafbefehl bei Volksverhetzung abgelehnt