Rechtsschutz gegen Corona-Verfügungen der Polizei, Länder und Kommunen
Aufgrund der globalen Pandemie haben die Länder, bspw. Baden-Württemberg mit der Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO) vom 17.03.2020 weitreichende Maßnahmen getroffen, die das Leben im öffentlichen Raum stark einschränken. Das führt bei vielen in der Bevölkerung zu Unsicherheiten darüber, was denn nun erlaubt oder verboten ist und führt im Einzelnen dazu, dass bei der Durchführung alltäglicher Dinge praktisch immer die Gefahr einer Kriminalisierung droht. Die im Raum stehenden Straftaten sind nicht unerheblich und es sollte nicht darauf vertraut werden, dass „es schon die Richtigen trifft“. Schon ein Blick auf Straße reicht, um...
Weiterlesen >>