Einstellung des Verfahrens wegen Vorwurf der Volksverhetzung (Verharmlosung von NS-Verbrechen)
Vor dem Amtsgericht Bad Urach verteidigte ich heute meinen Mandanten gegen den Vorwurf der Volksverhetzung. Ihm war vor einiger Zeit ein Strafbefehl in Höhe von 40 Tagessätzen a 30,00 Euro zugestellt worden. Zum Vorwurf wurde ihm gemacht, er habe die Verbrechen an den Juden im Nationalsozialismus dadurch verharmlost, dass er auf seinem Facebook-Profil ein Bild mit einem Judenstern abbildete mit der Überschrift "Die Jagd auf Menschen hat wieder begonnen". Die Staatsanwaltschaft sah darin eine Verharmlosung von NS-Verbrechen , die auch dazu geeignet sei den öffentlichen Frieden zu stören. Vorab beantragte ich das Verfahren gegen meinen Mandanten nach § 170 Abs....
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