Volksverhetzung soll fortan auch in privaten Gruppen im Netz strafbar sein
Kürzlich hat die hessische Justizministerin Eva Kühne-Hörmann die Forderung aufgestellt, dass Volksverhetzung auch in privaten Gruppen im Netz strafbar sein sollte. Schaut man in den § 130 StGB, gilt das nur für öffentliche Äußerungen. Da sie die Gefahr bereits im kleinerem Umfeld sieht und keinen Unterschied zwischen privaten und öffentlichen Äußerungen erkennt, so muss laut ihrem Dafürhalten auch der private Wirkungskreis bereits kriminalisiert werden. Das dies mehrere Probleme und Fragen aufwirft soll hier kurz dargestellt werden. Wir nähern uns hier immer mehr dem reinen Gesinnungsstrafrecht. Bislang war die Volksverhetzung nämlich nicht strafbar, weil man etwas verbotenes dachte, sondern weil die...
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