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Erfolgreiche Verteidigung gegen Volksverhetzungsvorwurf

Der Mandant hatte sich online an Diskussionen beteiligt, die ein Artikel bei Deutschlandfunk ausgelöst hatte. Dieser thematisierte ein mögliches Verbot des Compact-Magazins, als dessen treuer Leser der Mandant sich auch bei Gericht bekannte.

Im Netz hatte der Mandant sich kritisch zu einem möglichen Kriegsszenario mit der Türkei geäußert. Die Millionen Moslems würden nur darauf warten auf Befehl von Erdogan loszuschlagen. In drastischen Worten formulierte er weiter, dass die Diskussionsteilnehmer das erst dann begreifen würfen, wenn die F-F-N (Möglicherweise volksverhetzende Bezeichnung abgekürzt) die deutschen Schlampen totgefickt haben. Es erging ein Strafbefehl über 90 Tagessätze a 100 EUR.

Ich regte mehrfach die Einstellung des Ermittlungsverfahrens an, konnte damit aber nicht durchdringen. Dies gelang mir jedoch nachdem sich Gericht und Staatsanwalt einen persönlichen Eindruck von dem nicht vorbestraften Angeklagten machen konnten. Das Verfahren wurde nach kurzen Erörterungen nach § 153a eingestellt gegen Bezahlung einer moderaten Geldbuße an eine gemeinnützige Einrichtung.

Das Gericht betonte, dass dies die erste Einstellung im Gerichtsbezirk wegen Volksverhetzung gewesen sei. Man wird im Regelfall verurteilt.

Dubravko Mandic

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Rechtsanwalt Freiburg – Dubravko Mandic