Hitlergruß vor der Schulklasse

Ein Berufsschüler hatte im Sportunterricht den Hitlergruß gezeigt. Da der Schulunterricht bekanntlich nicht öffentlich ist, hatte ihn sowohl das Amtsgericht wie auch das Landgericht freigesprochen. Das Oberlandesgericht Brandenburg - OLG Brandenburg, Urt. v. 25.3.2020 − (1) 53 Ss 126/19 - musste entscheiden, weil die Staatsanwaltschaft in Revision gegangen war. Warum geht die Staatsanwaltschaft in Revision, obwohl eigentlich auf der Hand liegt, dass das Tatbestandsmerkmal der Öffentlichkeit nicht gegeben ist? § 86a Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. im Inland Kennzeichen einer der in § 86 Abs. 1 Nr. 1, 2 und...

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Erfolgreiche Verteidigung gegen Volksverhetzungsvorwurf

Der Mandant hatte sich online an Diskussionen beteiligt, die ein Artikel bei Deutschlandfunk ausgelöst hatte. Dieser thematisierte ein mögliches Verbot des Compact-Magazins, als dessen treuer Leser der Mandant sich auch bei Gericht bekannte. Im Netz hatte der Mandant sich kritisch zu einem möglichen Kriegsszenario mit der Türkei geäußert. Die Millionen Moslems würden nur darauf warten auf Befehl von Erdogan loszuschlagen. In drastischen Worten formulierte er weiter, dass die Diskussionsteilnehmer das erst dann begreifen würfen, wenn die F-F-N (Möglicherweise volksverhetzende Bezeichnung abgekürzt) die deutschen Schlampen totgefickt haben. Es erging ein Strafbefehl über 90 Tagessätze a 100 EUR. Ich regte mehrfach die Einstellung des...

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Alle Corona-Schutzverordnungen rechtswidrig? Das Dortmunder Urteil ist ein Paukenschlag – wenn es der Rechtsbeschwerde stand hält

Es war eines von tausenden Ordnungswidrigkeiten-Verfahren, mit denen derzeit die deutschen Gerichte wegen angeblichen Verstößen gegen die Corona-Schutzverordnungen überzogen wurden. Vorgeworfen wurde drei jungen Männern, am Osterwochenende 2020 in Dortmund abends gemeinsam an einem öffentlichen Platz gestanden zu haben – juristisch wurde daraus der Vorwurf einer verbotenen Ansammlung nach § 12 der zum damaligen Zeitpunkt geltenden Coronaschutzverordnung NRW. Nachdem die Stadt Dortmund einen entsprechenden Bußgeldbescheid über je 200 Euro erlassen hatte, legten die Betroffenen Einspruch ein und es folgte die entsprechende Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Dortmund, bei welcher einer der Betroffenen anwaltlich vertreten war. Nach den Erfahrungen einiger ähnlicher Verfahren,...

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Strafbarkeit des Teilens von Videos von der Terrornacht in Wien

Viele Menschen sind nach Terroranschlägen und Bluttaten derart ergriffen, dass sie andere Sorgen als ihre eigene Strafbarkeit haben und einfach "drauf los" kommentieren und teilen was das Zeug hält. Auf die Gefahr der Volksverhetzung bin ich schon an anderer Stelle eingegangen. Der politische Gegner wird auch hier nichts unversucht lassen, um Sie wegen zu aufgeregter Kommentare abstrafen zu lassen. Nicht selten gerät dann die eigentliche Tat - der Terror - völlig in den Hintergrund. Man befasst sich dann damit, dass Sie vielleicht zu Unrecht Moslems allgemein beschuldigen oder diese gerne aus dem Land wünschen.   Davon unabhängig kann auch das kommentarlose Verbreiten...

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Erfolgreiche Verteidigung gegen Strafbefehl wegen Volksverhetzung in der schwäbischen Provinz

Täglich werden wir mit Meldungen und Videos konfrontiert, welche Gewalt von Migranten/Asylbewerbern gegen Deutsche zum Inhalt haben. Es sind oft normale Bürger aus der arbeitenden Bevölkerung, die sich abends am PC den Frust von der Seele schreiben und dabei manchmal auch Grenzen überschreiten. Ein Heer von politisch links stehenden Personen macht im Netz nichts anderes als kritische Kommentare zu sichern und der Polizei zu melden. So auch im Falle meines Mandanten, der ein Video teilte, in welchem orientalisch aussehende Einwanderer aggressiv gegenüber einer deutschen Familie auftraten und dabei auch handgreiflich wurden Ein anderer Nutzer hatte das Video mit den Worten "Moslemisches,...

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Freispruch nach Kritik an Regierungspräsidentin und NS-Vergleich

Am 01.10.2020 verteidigte ich eine Rentnerin vor dem Amtsgericht Freiburg gegen den Vorwurf der Beleidigung einer Regierungspräsidentin. Meine Mandantin hatte dieser folgende e-mail geschrieben: Sehr geehrte Frau Regierungspräsidentin ____ _____, wie ich jetzt erfahren habe, finanzieren sie Flüchtlingen einen Luxusurlaub in der Jugendherberge. Für Wohnungslose bleibt alles beim Alten. Herzlichen Glückwunsch für Ihre Menschenverachtung. Sie bestätigen damit Ihre treue Anhängerschaft zu unserer Führerin Frau Merkel (siehe Art.65 Satz l GG). Denn wenn sie sagt, wir schaffen-das, scheuen Sie keine Kosten und Mühen, Ihrem Befehl zu folgen. Hitler wäre sicher stolz auf seine Nachfolger. Ebenso unser früherer Propagandaminister Goebbels. Sie sind ja weiterhin erfolgreich dabei, seinem letzten Wunsch...

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Volksverhetzung soll fortan auch in privaten Gruppen im Netz strafbar sein

Kürzlich hat die hessische Justizministerin Eva Kühne-Hörmann die Forderung aufgestellt, dass Volksverhetzung auch in privaten Gruppen im Netz strafbar sein sollte. Schaut man in den § 130 StGB, gilt das nur für öffentliche Äußerungen. Da sie die Gefahr bereits im kleinerem Umfeld sieht und keinen Unterschied zwischen privaten und öffentlichen Äußerungen erkennt, so muss laut ihrem Dafürhalten auch der private Wirkungskreis bereits kriminalisiert werden. Das dies mehrere Probleme und Fragen aufwirft soll hier kurz dargestellt werden. Wir nähern uns hier immer mehr dem reinen Gesinnungsstrafrecht. Bislang war die Volksverhetzung nämlich nicht strafbar, weil man etwas verbotenes dachte, sondern weil die...

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