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Pointierte Kritik an den Grünen strafbar? – Ein weiterer Beitrag zur Pädophilie-Debatte

Anfang diesen Jahres wurde mein Mandant und dessen Familie morgens um 6 zu Hause von der Polizei überrascht. Die Frau wollte die Polizei zunächst nicht herein lassen und rief nach ihrem Mann. Dieser verweigerte ebenfalls den Zutritt. Dann verlas man einen Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Lörrach. Man war auf der Suche nach internetfähigen Datenverarbeitungsanlagen, Mobiltelefonen, Computern, Laptops, Tablets und dergleichen – und wurde fündig. Was war geschehen?

Der politisch interessierte Mandant hatte wohl Werbung für die Grünen auf Facebook angezeigt bekommen und war darüber so erbost, dass er gleich einen Kommentar verfasste.

Dabei hatte er sich aber nicht mit irgendeinem Grünenpolitiker angelegt, sondern vermutlich mit einem zu mächtigen und deswegen dem Falschen. Er hatte den Lörracher Politiker Josha Frey MdL,
Europapolitischer Sprecher Fraktion Grüne im Landtag von BW, mit der pädophilen Vergangenheit seiner Partei konfrontiert und zwar mit diesen Worten:

„Grüne pedophiele Heuchlerei! Räumt erst mal Eure Partei auf! Wenn C. Roth hinter einem Banner mit Aufschrift DEUTSCHLAND VERRECKE herläuft oder Habeck sagt Er hasst Deutschland und kann
damit nix anfangen und Andere wollen das Sex mit Kindern und Inzest straffrei wird ist der Beweis das Ihr an regierenden Stellen nix zu suchen habt!!!“

Compact hat zur Pädophilie bei den Grünen eine sehr gute Diskussion hochgeladen: https://youtu.be/_GK5DOEfhyA

Nachdem der von unserem Geld lebende Abgeordnete nicht reagierte, erdreistete sich mein Mandant nachzulegen und zwar mit folgendem Kommentar:

„Auch ein Kinderflcker und Deutschland verrecke Fan?“

Für den grünen Funktionär ein Kinderspiel. Da hatte sich doch tatsächlich mal wieder ein Wutbürger zu viel des Guten erlaubt. Man beschloss kurzen Prozess mit ihm zu machen. Der MdL betraute damit einen seiner Mitarbeiter, die ihm durch die üppigen Zulagen auch von uns allen finanziert wird. Der Mitarbeiter erstatte Strafanzeige beim Polizeirevier, welches die Sache gleich an den Freiburger Staatsschutz übergab. Gleich wurde eine Hausdurchsuchung beantragt und – wie berichtet – relativ zeitnah keine drei Monate später auch durchgeführt.

Eigentlich sollte man meinen, dass das Strafe genug ist. Aber später wurde gar noch ein Strafbefehl über 2.000 EUR zugestellt. Gegen die Hausdurchsuchung hatten wir Beschwerde eingelegt. Wegen einer Beleidigung, die offenkundig ohnehin vom Beschuldigten abgesetzt wurde, muss man nicht noch Computer der Familie beschlagnahmen, um ihnen das Leben schwer zu machen. Das Landgericht gab die Beschwere zur Entscheidung an das Amtsgericht zurück, weil zwischenzeitlich ein Strafbefehl erlassen worden war.

Die Verhandlung heute geriet zur Farce. Die eingesetzte Referendarin stotterte ein Plädoyer herunter, welches dem Mandanten pauschal unterstellte, den hochpheinen Abgeordneten in seiner Ehre verletzen zu wollen. Eine Auseinandersetzung über Pädophilie bei den Grünen hielt auch der Richter für völlig unangemessen. Beide setzten sich mit der Rechtsprechung der Obergerichte zum Grundrecht der Meinungsfreiheit überhaupt nicht auseinander. Der Richter stellte darauf ab, dass der Angeklagte nicht zum Thema des Beitrages des Abgeordneten gesprochen hatte. Klar, wenn die Grünen über Elektro schwadronieren oder vor dem Klima warnen, ist es überhaupt nicht statthaft sie auf eigene Verfehlungen zu erinnern. So in etwa habe ich das verstanden. Ist natürlich juristischer Unsinn!

Ich habe auch damit argumentiert, dass AfD-Politiker massenhaft mit Beleidigungen im Facebook überschüttet werden und pauschal als Nazis verleumdet werden. Wenn die eine Beleidigung anzeigen, dann stellt die Staatsanwaltschaft praktisch jedes Verfahren ein – Meinungsfreiheit! Politische Justiz zeichnet sich folgerichtig nicht durch falsche Gesetze aus, sondern durch selektive Rechtsanwendung! Was für Linke eine Beleidigung ist, ist gegenüber Rechten eine reine Meinungsäußerung. Wenn das dann auch ein Gericht bestätigt jubelt die Staatspresse: man darf Bernd H jetzt straflos einen Faschisten nennen – ha ha! Jetzt haben wir sie!

Aber was juckt das junge Richter und Staatsanwälte. In derlei Situationen macht man den Mandanten schon mal für die nächsten Instanzen bereit und motiviert ihn: nicht nachgeben, weiter kämpfen.

Leichter gesagt als getan! Die Prozesse fressen Geld und es ist praktisch immer ein Risiko höher zu klagen, weil man heutzutage nie wissen kann wie es am Ende ausgeht. Konkret wurde hier erreicht, dass der Richter die Geldstrafe auf 20 Tagessätze reduzierte. Für den Mandanten verlockend: nur 1.000 EUR und man hat die Sache, mit der man nur noch böse Erinnerungen verbindet, vom Tisch. Und vorbestraft ist man dann ja auch nicht bei nur 20 Tagessätzen. Das ist der falsche Weg. Bei relativ eindeutigen Fällen muss die Sache bis zum Ende ausgefochten werden – im Interesse aller. Jeder Betroffene trägt hierfür die Verantwortung.

Die Rechtsgemeinschaft sollte sich dabei mit Spenden beteiligen. Wer das möchte, überweist auf mein Treuhandkonto, Zweck: Beleidigung Grüner MdL. Sparkasse Nördlicher Breisgau, IBAN: DE81 6805 0101 0013 9001 42

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