Umgang mit sozialen Medien

Facebook Ratgeber

Die meisten Online Plattformen haben bereits in ihren Nutzungsbedingungen festgehalten, wie der Umgang zwischen Nutzern aber auch Seitenbetreiber zu handhaben ist. Doch auch jenseits der Nutzungsbedingungen gelten die gleichen Regeln in der digitalen Welt wie auch im echten Leben. Einen rechtsfreien Raum anzunehmen gibt es nicht und gab es nie. Doch wie sieht das im Einzelnen aus? Da man bei einer Diskussion seine Gegenüber nicht sieht, nimmt man den Gesprächsverlauf auch nicht immer persönlich und Geschriebenes wird auch allzu oft missdeutet. Grundsätzlich gilt hier, dass keine Beleidigungen oder falsche Tatsachenbehauptungen geäußert werden dürfen, § 185 ff. StGB.

 

Doch ist nicht alles gleich strafbar, was auf den ersten Blick erscheint. Durch die Meinungsfreiheit in Art. 5 GG hat jeder das Recht sich in Wort, Schrift und Bild zu äußern. Dabei darf die Äußerung auch übertrieben, polemisch und kritisch sein. Die Grenzen finden sich in den allgemeinen Gesetzen wieder. Ob eine Beleidigung vorliegt, wird im Einzelfall entschieden und ist im Zweifel zugunsten der Meinungsfreiheit auszulegen. Da Grundrechte grundsätzlich Abwehrrechte gegen den Staat bilden, gilt dies aber nicht unmittelbar auch für Bürger und Unternehmen. Hier hat man das Konstrukt der mittelbaren Wirkung von Grundrechten entworfen. Allerdings dürfen sie nicht einfach vertraglich davon abweichen. D.h. die Nutzungsbedingungen sind so zu gestalten, dass die Nutzer ihre Rechte wahrnehmen können.

 

Da es leider immer wieder zur willkürlichen Löschung kommt, ist es schwierig sein Recht durchzusetzen. Allein die Kontaktaufnahme mit Facebook ist gut versteckt und selbst dann erhält man nur eine standardisierte Antwort, dass man sich bald um das Anliegen kümmern wird. Selbst beim schriftlichen Verkehr muss man sich auf lange Wartezeiten einstellen, da das Unternehmen im Ausland liegt. Ein allgemein gültiger Vorschlag kann hier deshalb nicht erteilt werden. Da ist es ratsam, sich eine Rechtsberatung für den jeweiligen Einzelfall zu besorgen. Zum Vorgehen gegen Facebook-Sperrungen bitte hier klicken.

 

Grundsätzlich sollte man aber immer darauf achten, dass gerade bei aktuellen und politischen Themen sehr viel polarisiert wird und man schnell in den Verruf von sogenannter Hasssprache kommt. Bislang verhielt es sich so, dass alle Äußerungen erlaubt sind, solange sie nicht beleidigend sind oder gegen andere Gesetze verstoßen. Durch die Neuschaffung von quasi Rechtsbegriffen wie Hassrede oder Hasssprache versuchen gesellschaftliche Gruppen Druck auf Politik und Medien auszuüben. Diese politisch aufgeladenen Begriffe führen dazu, dass Politiker zum Handeln „gezwungen werden“ und ihrerseits Unternehmen wie Facebook zum Handeln zwingen. Der Staat umgeht auf diese Weise das Verbot bestimmte Meinungen zu verbieten. Die Bundesregierung kann aufgrund des Grundrechts auf Meinungsfreiheit nicht bestimmte Meinungen verbieten. Sie tut es aber, indem über das Konstrukt „Hasssprache“ und der Vorgabe des politischen Zieles diese zu bannen, Facebook und andere dazu verpflichtet werden diese Ziele zu übernehmen.

 

Wenn Sie kein politischer Aktivist sind, dann achten Sie auf Ihre Wortwahl und vermeiden Sie daher Bemerkungen, die zu Missverständnissen und juristischem Ärger führen. Wenn Sie politischer Aktivist sind, dann befinden Sie sich in einem Dilemma: die Beachtung der Regeln der Vermeidung von Hasssprache führt zu deren Stärkung. Der Widerstand gegen diese Regeln wird umso schwieriger je mehr Menschen sich dem Hasssprachenregiment unterwerfen. Als Aktivist stehen Sie sehr im Fokus linker Gruppen, die auch von der Regierung gefördert werden. Diese arbeiten mit unlauteren Methoden, um Sie gesellschaftlich zu diskreditieren und im Netz an den Pranger zu stellen. Sie sollten sich dagegen wehren. Hier wird erklärt wie zum Beispiel Ihre Einträge bei google löschen.