Strafbarkeit des Teilens von Videos von der Terrornacht in Wien
Viele Menschen sind nach Terroranschlägen und Bluttaten derart ergriffen, dass sie andere Sorgen als ihre eigene Strafbarkeit haben und einfach „drauf los“ kommentieren und teilen was das Zeug hält. Auf die Gefahr der Volksverhetzung bin ich schon an anderer Stelle eingegangen. Der politische Gegner wird auch hier nichts unversucht lassen, um Sie wegen zu aufgeregter Kommentare abstrafen zu lassen. Nicht selten gerät dann die eigentliche Tat – der Terror – völlig in den Hintergrund. Man befasst sich dann damit, dass Sie vielleicht zu Unrecht Moslems allgemein beschuldigen oder diese gerne aus dem Land wünschen.
Davon unabhängig kann auch das kommentarlose Verbreiten der Videos strafbar sein. Im Video stelle ich Ihnen die etwas unbekannten Paragrafen § 201a und 131 StGB vor. Seien Sie auf der Hut.
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__201a.html
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__131.html
Rechtsanwalt Dubravko Mandic
Rechtsanwalt Freiburg – Dubravko Mandic