Freispruch nach Kritik an Regierungspräsidentin und NS-Vergleich
Am 01.10.2020 verteidigte ich eine Rentnerin vor dem Amtsgericht Freiburg gegen den Vorwurf der Beleidigung einer Regierungspräsidentin. Meine Mandantin hatte dieser folgende e-mail geschrieben: Sehr geehrte Frau Regierungspräsidentin ____ _____, wie ich jetzt erfahren habe, finanzieren sie Flüchtlingen einen Luxusurlaub in der Jugendherberge. Für Wohnungslose bleibt alles beim Alten. Herzlichen Glückwunsch für Ihre Menschenverachtung. Sie bestätigen damit Ihre treue Anhängerschaft zu unserer Führerin Frau Merkel (siehe Art.65 Satz l GG). Denn wenn sie sagt, wir schaffen-das, scheuen Sie keine Kosten und Mühen, Ihrem Befehl zu folgen. Hitler wäre sicher stolz auf seine Nachfolger. Ebenso unser früherer Propagandaminister Goebbels. Sie sind ja weiterhin erfolgreich dabei, seinem letzten Wunsch...
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