Erfolgreiche Verteidigung gegen Volksverhetzungsvorwurf
Der Mandant hatte sich online an Diskussionen beteiligt, die ein Artikel bei Deutschlandfunk ausgelöst hatte. Dieser thematisierte ein mögliches Verbot des Compact-Magazins, als dessen treuer Leser der Mandant sich auch bei Gericht bekannte. Im Netz hatte der Mandant sich kritisch zu einem möglichen Kriegsszenario mit der Türkei geäußert. Die Millionen Moslems würden nur darauf warten auf Befehl von Erdogan loszuschlagen. In drastischen Worten formulierte er weiter, dass die Diskussionsteilnehmer das erst dann begreifen würfen, wenn die F-F-N (Möglicherweise volksverhetzende Bezeichnung abgekürzt) die deutschen Schlampen totgefickt haben. Es erging ein Strafbefehl über 90 Tagessätze a 100 EUR. Ich regte mehrfach die Einstellung des...
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