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Verurteilung wegen Volksverhetzung für ein Zitat eines UN-Vertreters

Heute verteidigte ich einen Rentner gegen den Vorwurf der Volksverhetzung vor dem Amtsgericht Stuttgart. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart warf meinem Mandanten vor, er würde die Gesellschaft dadurch verhetzen, dass er ein Bild eines afrikanischen UN-Botschafters mit dessen Zitat veröffentlichte. Auf der Plattform „VK“ hatte er unter seinem richtigen Namen ein kritisches Zitat über Afrikaner in Italien gepostet. Die Staatsanwaltschaft hatte in dem Strafbefehl (60 Tagessätze a 40,00 Euro) von einem nur „vermeintlichen“ Zitat des ständigen Vertreters der Republik Kongo bei der UN gesprochen. In der Beweisaufnahme stellte ich Beweisanträge, die belegen sollten, dass das Zitat echt ist und dass es diesen Botschafter des Kongo bei der UN tatsächlich gibt. Auch der Angeklagte hatte sich entsprechend geäußert und mitgeteilt, dass er Recherchen durchgeführt habe und über die Kronenzeitung und eine italienische Internetseite in den Besitz des Zitats gelangt sei. Eine Internetrecherche nach dem Namen „Serge Boret Bokwango“ wirft eine Vielzahl von Suchergebnissen aus. Jeder hat sein Zitat schon einmal irgendwo auf Facebook und Co gesehen:

„Die Afrikaner, die ich in Italien sehe, sind der Abschaum und Müll Afrikas, Ich frage mich, weswegen Italien und andere europäische Staaten es tolerieren, daß sich solche Personen auf ihrem
nationalen Territorium aufhalten. … Ich empfinde ein starkes Gefühl von Wut und Scham gegenüber diesen afrikanischen Immigranten, die sich wie Ratten aufführen, welche die europäischen Städte befallen.“

Ich habe auch damit argumentiert, dass es sich offensichtlich nicht um ein Fake-Zitat handelt, weil sonst bei Google die üblichen Korrektur-Meldungen von Fake-News-Agenturen wie „Correktiv“ zu finden gewesen wären. Der Richter wollte diesen Beweisantrag ablehnen, weil er für die Entscheidung nicht relevant sei. Daraufhin unterbrachen wir kurz die Verhandlung, um einen Befangenheitsantrag zu prüfen, den wir dann aber unter Protest nicht stellten, weil sich dadurch weitere Verhandlungstage ergeben könnten, die für den Rentner finanziell problematisch gewesen wären. Als Zeuge wurde ein Beamter des Staatsschutzes von Stuttgart gehört. Dieser arbeitet seit 11 Jahren beim Staatsschutz und gibt an, bislang etwa 150 Verfahren wegen Volksverhetzung bearbeitet zu haben. Für ihn bedeute ein Post wie dieser immer, dass derjenige den Beitrag, den er da teilt, auch selbst sich zu Eigen mache. Das war hier im Grunde die juristische Kernfrage: Ist die Widergabe eines potenziell volksverhetzenden Zitats eines Dritten strafbar, wenn man keine weitere Kommentierung zu dem fremden Zitat abgibt, insbesondere sich nicht gleichzeitig davon distanziert? Für den Staatsanwalt war der Fall klar: er beantragte 70 Tagessätze a 30,00 Euro. Als Verteidiger hielt ich längeres Plädoyer und kritisierte insbesondere den Staatsanwalt scharf, weil er sich keine Mühe gemacht hat, die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Thema Meinungsfreiheit zu würdigen. Tatsächlich hatte er mehr ein politisches Referat gehalten und mitgeteilt, dass so etwas jedenfalls nicht geäußert werden dürfe. Das Gericht verurteilte meinen Mandanten am Schluss zu 40 Tagessätzen a 30,00 Euro. Immerhin war mein Mandant nie in seinem Leben kriminell gewesen. Wie viele andere macht das Merkel-Regime auch ihn zu einem gewöhnlichen Kriminellen, der eben nichts besseres weiß, als das Volk mit seinen Aussagen zu verhetzen. Dass er selbst jahrzehntelang Mitglied kommunistischer Parteien wie der DKP, des Spartakus-Bundes und der Partei Die Linke war, dass er sich jahrzehntelang sozial engagierte als Sozialarbeiter und Schuldenberater, dass er viel Kontakt zu Migranten hatte, dass er lautstark sich dagegen verwahrte ein Volksverhetzer genannt zu werden – all das interessierte den jungen Staatsanwalt und den gesetzten Richter nicht. Für die Verhandlung hatte letzterer keine 60 min eingeplant. Er wollte von Anfang an kurzen Prozess mit dem Volksschädling machen. Dem konnte mit einer energischen Verteidigung wenigstens teilweise ein Strich durch die Rechnung gemacht werden. Ob das Urteil rechtskräftig wird, wird man noch sehen. Wer den Rentner unterstützen möchte bei einem weiteren Vorgehen gegen das Urteil, der möge sich bei mir melden.

 

Für weitere Informationen, kontaktieren Sie gern die Rechtsanwaltskanzlei Dubravko Mandic in Freiburg:
Rechtsanwalt Freiburg – Dubravko Mandic