Anwalt für Meinungsfreiheit > Zensur im Internet  > Wenn Facebook Kommentare löscht …

Wenn Facebook Kommentare löscht …

Überwachung bei Facebook - Hatespeeche

Heutzutage sind viele Menschen auf sozialen Netzwerken wie der Online-Plattform Facebook unterwegs. In jüngster Zeit sind allerdings viele Nutzer Opfer von Löschungen von Beiträgen.

Warum löscht Facebook Kommentare? Argumentiert wird häufig damit, dass der Inhalt, ob Text, Foto oder Video gegen die Nutzungsbedingungen von Facebook verstoßen hat. Hier soll kurz dargelegt werden, was dahintersteckt und ob die Löschungen ggf. auch gerechtfertigt sein können.

Grundsätzlich gilt online wie offline, dass keine strafbaren Inhalte verbreiten werden dürfen. Doch was ist strafbar? Legen das die Plattformen durch die Nutzungsbedingen fest? Vielfach ist zu hören, dass Hasskommentare und Hasssprache (Hatespeeche) nicht geduldet ist, doch wer bestimmt, was bereits darunterfällt? Schließlich haben wir in Deutschland und darüber hinaus die Meinungsfreiheit als Grund- und Menschenrecht.

Gilt für Facebook ein Sonderrecht?

Eine Einschränkung findet nur durch allgemeine Gesetze statt, wobei diese nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ihrerseits im Einzelfall im Lichte des Grundrechts der Meinungsfreiheit und im Zweifel pro Meinungsfreiheit auszulegen sind. Einfach gesagt, sind Grundrechte Abwehrrechte gegen den Staat, doch können sie auch im privaten Verkehr Anwendung finden, so auch bei Facebook. Das bedeutet, jeder ist damit erstmal verpflichtet, die Meinungsäußerung des anderen zu tolerieren. So kann Facebook nicht willkürlich einfach Kommentare der Nutzer löschen, nur weil diese nicht tragbar sind oder stark polarisieren. Sie dürfen dabei keine engeren Grenzen setzen als staatliche Stellen (OLG München, Beschluss v. 24.08.2018 – 18 W 1294/18 – Einstweilige Verfügung gegen Löschung eines Beitrags auf einer Social-Media-Plattform).

Das wäre aber wohl nur auf offensichtliche Äußerungen abzustellen, doch wo setzt man die Grenzen bei weniger klarem Verhalten? Klar ist, dass die Netzwerke auf gerichtliche Anordnung ehrverletzende Kommentare herausfiltern müssen, deren Rechtswidrigkeit festgestellt wurde (EuGH C-18/18 Eva Glawischnig-Piesczek gegen Facebook Ireland Limited „Vorlage zur Vorabentscheidung – Informationsgesellschaft – Freier Dienstleistungsverkehr – Richtlinie 2000/31/EG– Keine allgemeine Überwachungspflicht“). Nach diesem Urteil müssen die Betreiber nur bei Meldung entsprechender Kommentare tätig werden, eine allgemeine Überwachungspflicht besteht nicht (2000/31/EG). Allerdings sind sie verpflichtet, nach wortgleichen Kommentaren zu suchen, deren Rechtswidrigkeit festgestellt wurde. Und da es in der heutigen Zeit sehr viele Gerichtsurteile in diesen Angelegenheiten gibt, sind entsprechende Löschungen gerechtfertigt, wobei hier natürlich eine Ermessensabwägung stattfinden muss.

Fazit vom Anwalt für Meinungsfreiheit

Eine willkürliche Löschung ist nicht rechtens. Mutmaßliche Hasssprache muss zunächst geprüft werden, ob sie mit geltendem Recht in Einklang steht und dabei nach Sinn und Gehalt des Urhebers abgewogen werden, inwieweit er den Kommentar verstanden haben möchte, allerdings auch wie die Wahrnehmung bei Dritten ist. Sind Sie der Meinung, dass ein Kommentar, ein Post oder Ihr ganzes Profil bei Facebook, Twitter oder Co. rechtswidrig gelöscht wurde, dann können Sie gerne den Kontakt mit mir suchen. Gemeinsam schauen wir nach einer Lösung.