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Aktuelle Urteile und Entwicklungen

Amtsgericht München – Jerome Boateng: Der Fußballer Jerome Boateng wurde vom Amtsgericht München wegen Körperverletzung und Beleidigung seiner Ex-Frau und Mutter seiner Zwillinge zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen verurteilt. Der Tagessatz wurde auf 30.000 EUR bestimmt, dem Betrag, den er täglich in etwa verdienen dürfte, woraus sich eine Strafe in Höhe von 1,8 Millionen ergäbe, sollte die Entscheidung rechtskräftig werden. Bei der Verhandlung haben die vermeintlich Geschädigte und Boateng den fraglichen Vorfall, der sich 2018 während eines gemeinsamen Traumurlaubs in der Karibik ereignete, in gegensätzlichen Versionen geschildert. In ihrem Abschlussplädoyer bezeichnete die Staatsanwältin die Beteiligten als „Opfer ihrer gemeinsamen toxischen Beziehung“. In meinem aktuellen YouTube-Beitrag erkläre ich, dass das Urteil als Erfolg für Boateng zu werten ist und er gute Aussichten auf eine Einstellung des Verfahrens in der Berufung hat. Hintergrund dürfte der Streit um die Kinder sein, der seit Jahren vor den Familiengerichten geführt wird. Auch Geldforderungen dürften eine Rolle gespielt haben.

 

Staatsanwaltschaft Hamburg – „Pimmel-Gate“: Der Hamburger Innensenator Andy Grote (SPD) wurde im Mai in einem Twitter-Post als „Pimmel“ bezeichnet worden. Obwohl die Urheberschaft geklärt war, führte die Hamburger Polizei drei Monate später eine Hausdurchsuchung in der ehemaligen Wohnung des Urhebers durch, was weithin als unverhältnismäßig kritisiert wurde. Denn zwischenzeitlich war der Beschuldigte bereits polizeilich vernommen worden. Dabei hatte er seine Täterschaft eingeräumt.  Markus Reuter (netzpolitik.org) kommentiert, „dass hier pimmelig und peinlich die Prioritäten falsch gesetzt werden“. Auch die Polizei agiere unglücklich, wenn sie zugunsten des Senators „den ganz großen Repressionspimmel“ auspacke, „bei digitaler Gewalt gegen Frauen, bei Gewaltandrohungen gegen Andersdenkende, bei rechtsradikalen Morddrohungen, Hetze und Beleidigungen aller Art“ aber „oft hilflos, hilfsbereitschaftslos oder gar nicht“ tätig werde. Das ist natürlich bösartiger linker Quatsch. Männer und vermeintlich Rechte, angebliche Volksverhetzer, sind die ersten Opfer staatlicher Willkürmaßnahmen. Wer heute einen Bürgermeister oder Regierenden wegen der Massenzuwanderung persönlich kritisiert, der riskiert eben eine Hausdurchsuchung.

 

Oberlandesgericht Dresden – am Dienstag begann der Prozess gegen die sog. Hammerband um die Linksextremistin Lina Engel. Es ist der spektakulärste Prozess gegen Antifa-Gruppen seit den 1990er Jahren! Lina und den drei Männern wird die Bildung einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen: Lina Engel (26), die seit mehr als 300 Tagen in U-Haft sitzt, sowie drei mutmaßliche Mittäter im Alter von 26–36 Jahren. Das brutale Markenzeichen: Die Angeklagten traktierten ihre Opfer mit Hämmern, nahmen dabei den Tod billigend in Kauf. Viele Geschädigte haben noch immer mit den Folgen zu kämpfen. Im Haftbefehl war daher vom „Grenzbereich zum Terrorismus“ die Rede. Der jüngste Anklagepunkt – die hinterhältige Attacke auf einen Leipziger Stadtrat vor dessen Wohnungstür vor drei Jahren – kam erst nachträglich dazu, nachdem COMPACT über den Fall berichtet und auf eine mögliche Verbindung hingewiesen hatte! Auch wenn es natürlich erfreulich ist, dass gegen die Täter juristisch vorgegangen wird, so muss doch konstatiert werden, dass hier mit zweierlei Maß gemessen wird. Während 12 Männern vor dem OLG Stuttgart der Prozess wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung gemacht wird, begnügt man sich bei der Hammerbande mit dem lauen Vorwurf der kriminellen Vereinigung. Die Männer der sogenannten Gruppe S hatten tatsächlich niemanden geschädigt. Ihre angeblichen Pläne entstammen einzig der bunten und bösartigen Phantasie eines V-Mannes des LKA Baden-Württemberg, der sich durch seine Angaben Vorteile für seine Vita erhoffte.

 

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