Welche Paragrafen schränken die Meinungsfreiheit ein?
Sicherlich ist die Meinungsfreiheit eingeschränkt. So heißt es im Art. 5 GG weiter: „Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.“
So gibt es als Beispiel den §130 Strafgesetzbuch (StGB), auch besser bekannt unter Volksverhetzung. Hier wird geregelt, dass „wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören“, durch den Rechtsstaat zur Verantwortung gezogen werden kann. Auch verbotene politische / historische Symbole gibt es, die im §86a StGB geregelt sind. Des Weiteren können Inhalte (Videos, Tonträger, Bücher, Texte etc.) indiziert werden, wenn der Inhalt als jugendgefährdend eingestuft wurde. Solche Publikationen dürfen schließlich nicht mehr weiterverbreitet oder Jugendlichen unter 18 Jahren zugänglich gemacht werden.
Gesellschaftliche Ächtung von kritischen Stimmen
Der Spielraum, bis ein oben genannter Straftatbestand erfüllt ist, ist relativ groß. Vor allem Revisionisten, Holocaustleugner und NS-affine Menschen kommen damit in Kontakt. In der heutigen Gesellschaft sind es eher andere Bestimmungen und ein gesellschaftlicher Zwang, der die Meinungsfreiheit einschränkt. Durch die sogenannte „political correctness“ (Politische Korrektheit) kommen Kritiker aufgrund einer Äußerung schnell in Verruf. Gesellschaftliche Ausgrenzungen oder Negativkampagnen sind dann meist die Folge und der Kritiker fühlt sich missverstanden. Hier kann es dann auch schnell zu Verleumdungen und unwahre Behauptungen kommen, gegen die sich der Kritiker erst einmal rechtlich wehren muss.
Soziale Netzwerke und die Meinungsfreiheit
Mit den sozialen Netzwerken kam die Entwicklung, dass die Bürger dort oftmals ihren Unmut äußern. Auch hier haben es Kritiker nicht einfach. Spätestens seit dem NetzDG (Netzdurchsuchungsgesetz) werden kritische Kommentare, Bilder oder Videos auf Plattformen wie YouTube, Facebook, Instagram, Twitter und Co. von den Unternehmen gelöscht und Profile gesperrt, auch wenn die veröffentlichten Postings nicht gegen Paragrafen des Strafgesetzbuches verstoßen, also grundsätzlich von der Meinungsfreiheit gedeckt sind.
Mein Kanzleimotto für Meinungsfreiheit
„Ich mag verdammen was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“
Dieser Ausspruch des französischen Philosophen Voltaire ist das Motto meiner Anwaltskanzlei für Meinungsfreiheit. Ich werde mich stets für die Meinungsfreiheit eines Jeden einsetzen und meine Mandanten mit vollem Einsatz vertreten.