Dubravko Mandic - Anwalt für Meinungsfreiheit

Dubravko Mandic – Der Volksanwalt

Freiheit Anwalt

Freiheitlich

Meinungsfreiheit stärken, ist stets das Ziel meiner Vertretung.

Anwalt Standhaft

Standhaft

Durchsetzungsstark vertrete ich die Interessen meiner Mandanten.

Löwenstarke Verteidigung

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Erprobt und verhandlungssicher – Fachanwalt für Strafrecht.

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Ihr Anwalt gegen Zensur und für Meinungsfreiheit

Rechtsanwalt Dubravko Mandic

Sie sind aufgrund eines Meinungsdeliktes angeklagt?


Ihr Facebook-Profil wurde wegen einer Meinungsäußerung gesperrt?


Aufgrund einer kritischen Meinung werden Sie verleumdet?



Dann brauchen Sie einen starken Partner an Ihrer Seite, der Ihr Recht auf Meinungsfreiheit und Meinungsäußerung auch vor einem Gericht wahrt. Dubravko Mandic ist Ihr Fachanwalt im Strafrecht!

Über Rechtsanwalt Mandic

Hilfestellung für Ihr Recht auf Meinungsäußerung

Was darf man, was nicht? Eine Frage die wir in unseren Ratgeberrubriken und in unserem Blog gestellt haben.

Gesetzliche Einschränkung Meinungsfreiheit

Meinungsfreiheit im Gesetz

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Zensur im Internet

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Schutz vor Verleumdung

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Meinungsfreiheit Aktuell

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Dubravko Mandic - Ihr Anwalt für Meinungsfreiheit


Die Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut und ein Grundprinzip in einer wahren Demokratie. In der Bundesrepublik Deutschland ist die Meinungsfreiheit im Art. 5 Grundgesetz geregelt. Dort heißt es:


„Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“


Die öffentliche Wahrnehmung über die Meinungsfreiheit ist jedoch sehr gespalten. Die einen sind sich sicher, dass wir im freiesten Deutschland leben, das es je gab. Die anderen behaupten, dass wir in unserer Freiheit und in der öffentlichen Äußerung unserer Meinung noch nie so eingeschränkt waren, wie heute.

Beides kann die Wahrheit sein, da diese immer mit der jeweiligen Wahrnehmung zusammenhängt. Ein Linksliberaler als Beispiel, welcher der Einwanderung gegenüber positiv gestimmt ist und der Entwicklung in Deutschland wohlgesonnen ist, wird gesellschaftlich, strafrechtlich und im Allgemein keine Probleme haben. Seine Wahrnehmung ist bestimmt vom freiesten Staat, den es jemals in Deutschland gab.

Ein Einwanderungskritiker hingegen, der etwa in sozialen Netzwerken seine Meinung äußert und aufgrund dessen dort gesperrt wird, kann schnell den Eindruck gewinnen, dass die Meinungsfreiheit immer stärker eingeschränkt wird.

Artikel 5 Grundgesetz

Welche Paragrafen schränken die Meinungsfreiheit ein?


Sicherlich ist die Meinungsfreiheit eingeschränkt. So heißt es im Art. 5 GG weiter: „Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.“

So gibt es als Beispiel den §130 Strafgesetzbuch (StGB), auch besser bekannt unter Volksverhetzung. Hier wird geregelt, dass „wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören“, durch den Rechtsstaat zur Verantwortung gezogen werden kann. Auch verbotene politische / historische Symbole gibt es, die im §86a StGB geregelt sind. Des Weiteren können Inhalte (Videos, Tonträger, Bücher, Texte etc.) indiziert werden, wenn der Inhalt als jugendgefährdend eingestuft wurde. Solche Publikationen dürfen schließlich nicht mehr weiterverbreitet oder Jugendlichen unter 18 Jahren zugänglich gemacht werden.


Gesellschaftliche Ächtung von kritischen Stimmen


Der Spielraum, bis ein oben genannter Straftatbestand erfüllt ist, ist relativ groß. Vor allem Revisionisten, Holocaustleugner und NS-affine Menschen kommen damit in Kontakt. In der heutigen Gesellschaft sind es eher andere Bestimmungen und ein gesellschaftlicher Zwang, der die Meinungsfreiheit einschränkt. Durch die sogenannte „political correctness“ (Politische Korrektheit) kommen Kritiker aufgrund einer Äußerung schnell in Verruf. Gesellschaftliche Ausgrenzungen oder Negativkampagnen sind dann meist die Folge und der Kritiker fühlt sich missverstanden. Hier kann es dann auch schnell zu Verleumdungen und unwahre Behauptungen kommen, gegen die sich der Kritiker erst einmal rechtlich wehren muss.


Soziale Netzwerke und die Meinungsfreiheit


Mit den sozialen Netzwerken kam die Entwicklung, dass die Bürger dort oftmals ihren Unmut äußern. Auch hier haben es Kritiker nicht einfach. Spätestens seit dem NetzDG (Netzdurchsuchungsgesetz) werden kritische Kommentare, Bilder oder Videos auf Plattformen wie YouTube, Facebook, Instagram, Twitter und Co. von den Unternehmen gelöscht und Profile gesperrt, auch wenn die veröffentlichten Postings nicht gegen Paragrafen des Strafgesetzbuches verstoßen, also grundsätzlich von der Meinungsfreiheit gedeckt sind.


Mein Kanzleimotto für Meinungsfreiheit


„Ich mag verdammen was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“


Dieser Ausspruch des französischen Philosophen Voltaire ist das Motto meiner Anwaltskanzlei für Meinungsfreiheit. Ich werde mich stets für die Meinungsfreiheit eines Jeden einsetzen und meine Mandanten mit vollem Einsatz vertreten.

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